Garantiebedingungen

Garantie

Ausführliche Garantiebedingungen

Grundsätzlich gewähren wir auf alle Produkte die innerhalb der EU geltende Gewährleistung von 24 Monaten ab Erstverkauf (Ausgenommen Akku, Motor und Verschleißteile).

Bitte bewahren Sie den Kaufnachweis (Original-Quittung bzw. die Rechnung) gut auf. Diese Unterlagen gelten als notwendiger Kaufnachweis für Ihr Produkt. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, bleibt es SOFLOW AG vorbehalten, eine Garantiereparatur zu verweigern.

Im Falle eines Garantieanspruches hat SoFlow die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann SoFlow ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen.

Die Garantie ist beschränkt auf Reparatur oder Ersatz von defekten Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Die Gerätegarantie wird hierdurch nicht verlängert.

Bemerkung: Eine detaillierte Fehlerbeschreibung ermöglicht eine zielgerichtete Fehlersuche, die in Folge die Fallabwicklung erleichtert und beschleunigt.

Sollte sich trotz telefonischem oder E-Mail-Support während der Garantiezeit eine Einsendung an uns als notwendig erweisen, senden Sie das Produkt bitte an unseren Servicepartner. Sorgen Sie im Falle einer Einsendung bitte für eine transportsichere Verpackung, bspw. durch die Verwendung der Originalverpackung. (Verpackungshinweise für Retouren beachten)

Transportschäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind, werden nicht durch die Garantie gedeckt. In einem solchen Fall erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Für zusätzlich eingesendete Materialien, die nicht zum ursprünglichen Lieferumfang des Produktes gehören (z. B. Anbauten/Kennzeichen), übernimmt SOFLOW AG keine Haftung.

Melden Sie eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Mängel unverzüglich nach dem Auspacken bei Ihrem Vertragshändler. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.

Garantieumfang und Ausschlüsse

Unsere Produkte werden nach strikt definierten Qualitätsrichtlinien produziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft. Die Garantieleistung gilt für Material- und Produktionsschäden jedweder Art, die bei normaler sowie sach- und bestimmungsgemäßer Verwendung des Produktes auftreten können. Primär ausschlaggebend für die sach- und bestimmungsgemäße Benutzung des Produktes sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen, die es genau einzuhalten gilt. Verwendungszwecke und Handlungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt wird, gilt es unbedingt zu vermeiden (Bitte Hinweisblatt beachten: Do not – Vermeidung).

Produktteile, die normaler Abnutzung unterliegen und daher als Verschleißteile anzusehen sind, unterliegen gesonderten Garantiezeiträumen. Das gilt insbesondere für Akkus, Motor sowie Zubehörteile mit mechanischem Verschleiß, z.B. Räder und Reifen. Garantieleistungen sind außerdem bei der üblichen Abnutzung von Verschleißteilen ausgeschlossen, wie: (Reifen, Bremsen/Bremsbeläge, Tretlager, Sattel, Federgabel, Bowdenzüge, Lenkergriffe, Schläuche/ Mäntel, Klingel, Katzenauge, Vorder /-Rücklicht, Ständer etc.). Dazu zählen auch platte Reifen, wenn diese selbst hervorgerufen wurden

(z.B. beim Überfahren von spitzen Gegenständen). Alle Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben sowie alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung, usw., welche die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen Schäden, die z.B. zurückzuführen sind auf:

Standzeiten in ungeeigneter Umgebung
den Einbau von nicht originalen Bauteilen oder
die Bemühungen des Benutzers oder dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, den Schaden selbst zu beheben
die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultieren
etc.

Ein Garantieanspruch verfällt außerdem in den folgenden Fällen:

Bei unbeabsichtigten Beschädigungen, Gewaltanwendung, nichtbestimmungsgemäßer und/oder unsachgemäßer Verwendung und Behandlung (z. B. Anwendung von Flüssigkeiten und/oder Chemikalien jedweder Art).
Wenn eigenständig oder durch dritte Personen, welche nicht von SoFlow dazu befähigt wurden, am Produkt vorgenommene Modifikationen wie Umbauten und Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Nutzung von nicht für Ihr Produkt zugelassenem Zubehör, Vernachlässigung (z. B. Tiefentladung oder Aussetzen extremer Temperaturen, Nässe bzw. Feuchtigkeit) den Schaden verursacht haben.
Wenn der Akku mit Ladegeräten aufgeladen wurde, die nicht von SOFLOW AG für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind.
Wenn eine Beschädigung des Akkus durch Über-/Unterladen entstanden ist, sowie bei Nichteinhaltung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung für den Umgang mit Akkus.
Softwaremanipulationen durch den Nutzer oder Dritte.

ACHTUNG

Wenn das Gerät von Dritten oder durch den Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Garantieanspruch und gegebenenfalls die Betriebserlaubnis. Ferner erlischt der Garantieanspruch, wenn die Betriebsinstruktionen über die vorgesehene Behandlung des Gerätes nicht befolgt werden.

Wenn der Mangel von unserer Garantie gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder ein getauschtes Gerät zurück. Bei dem Tauschgerät kann es sich um ein neuwertiges (also z.B. ein generalüberholtes) oder ein neues Gerät handeln. Das alte Gerät geht in das Eigentum der SOFLOW AG über.

Wenn bei der Reparatur festgestellt wird, dass es sich um einen nicht von der Garantie gedeckten Fehler handelt, behält sich SOFLOW AG das Recht vor, anfallende Kosten in Form einer Überprüfungs-Pauschale in Höhe von € 49.00 in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss diese Pauschale bezahlen, sollte er keine kostenpflichtige Reparatur wünschen. Im Fall einer kostenpflichtigen Reparatur, welche nach Erstellung eines Kostenvoranschlages durch den Kunden genehmigt und in Auftrag gegeben wird, fällt die Überprüfungs-Pauschale nicht mehr an.

Achtung! Ein Kostenvoranschlag wird nach einer ersten Sichtung des Gerätes und aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben erstellt und kann aufgrund dessen lediglich als Richtwert dienen. Die tatsächlichen Reparaturkosten können die im Kostenvoranschlag geschätzten Kosten übersteigen oder niedriger ausfallen.